7. Gewährleistung

DIGITAL DELIGHT erbringt ihre Leistungen fachmännisch und sorgfältig. DIGITAL DELIGHT gewährleistet während der Garantiefrist von 90 Tagen ab dem Erbringen der Leistung bzw. Teilleistung, dass ihre Leistungen die Eigenschaften gemäss den in den Einzelverträgen vereinbarten Spezifikationen aufweisen. Eine weitergehende Gewährleistung wird nicht übernommen.
Bei Verschulden des Kunden wird jede Gewährleistung ausgeschlossen. Ebenso wird keine Gewähr übernommen für die Erzielung bestimmter Ergebnisse, für Folgen von Drittursachen wie Viren, Hacker-Angriffen oder Sabotage-Fällen, für Bedienungsfehler, für Manipulationen an den Werken, für Fehler bzw. Mängel der gelieferten Materialien oder für Unverträglichkeiten mit Drittsoftware.
Dem Kunden ist es bewusst, dass Software Programmierfehler aufweisen kann. Entsprechend gewährleistet DIGITAL DELIGHT GmbH nicht, dass die von ihr bereitgestellten Systeme fehlerfrei sind, dauerhaft oder ununterbrochen funktionieren.
Liegt ein von der Gewährleistung erfasster Mangel vor, kann der Kunde zunächst nur eine unentgeltliche Nachbesserung innerhalb von 90 Tagen ab Lieferung des Softwareprodukts schriftlich verlangen, wenn der Mangel nicht durch Hardware oder fremde Software hervorgerufen worden ist.
Kann der Mangel nicht innert der Nachfrist behoben werden, so setzt der Kunde nochmals eine der Mangelursache angemessen Nachfrist zur Behebung des Mangels an. Scheitert die Nachbesserung definitiv, kann der Auftragnehmer nach seiner Wahl entweder eine neue Version der Software liefern oder die vereinbarte Vergütung pro Einzelvertrag angemessen mindern.
Für Leistungen und Produkte von Dritten bietet DIGITAL DELIGHT nur im Umfang der von den Dritten angebotenen Garantien und Mängelrechte Gewährleistung an.
Erfüllt der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht, erlöschen die Gewährleistungen der DIGITAL DELIGHT GmbH.

8. Warenrücksendungen

Warenrücksendungen bedürfen einer schriftlichen Einwilligung der DIGITAL DELIGHT GmbHt. Sie können nur erfolgen, wenn die zurück zu liefernde Ware in einwandfreiem Zustand und original verpackt ist.

9. Abnahme und Beanstandungen

Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von DIGITAL DELIGHT sofort nach deren Bereitstellung anzunehmen und auf Mängel zu prüfen. Alle Mängel sind sofort nach ihrer Entdeckung durch den Kunden schriftlich zu rügen. Beanstandungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich der DIGITAL DELIGHT zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Sendung als akzeptiert.

10. Haftung

DIGITAL DELIGHT bedingt hiermit jegliche Haftung innerhalb der gesetzlichen Zulässigkeit weg. Insbesondere wird im rechtlich zulässigen Umfang jegliche Haftung wegbedungen für direkte oder indirekte Schäden, für Folgeschäden, für entgangenen Gewinn, für Schäden in Folge Betriebsunterbruch, Verlust geschäftlicher Informationen und Daten. Der Nachweis des Schadens in Bestand und Höhe unterliegt dem Kunden.
Die DIGITAL DELIGHT haftet nicht für Schäden die durch höhere Gewalt verursacht worden sind wie zum Beispiel Feuer, Streik, Krieg und behördliche Anordnungen.

11. Höhere Gewalt

In Fällen höherer Gewalt oder anderen vom Willen der DIGITAL DELIGHT GmbH , ihrer Lieferanten, des Kunden, des Spediteurs oder des Frachtführers unabhängigen Ereignissen, ist DIGITAL DELIGHT GmbH berechtigt, ihre Verpflichtungen ganz oder teilweise zu annullieren. In einem solchen Fall kann der Kunde keine Schadenersatzforderungen geltend machen. Teillieferungen durch DIGITAL DELIGHT GmbH sind jederzeit möglich.

12. Übertragen von Rechten und Pflichten

Die DIGITAL DELIGHT GmbH hat das Recht, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, Dritte nach eigenem Ermessen einzusetzen. Die (teilweise) Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden an Dritte, sofern es eine Dienstleistung der DIGITAL DELIGHT GmbH betrifft, bedarf in jedem Fall der Einwilligung der DIGITAL DELIGHT GmbH.

13. Datenschutz und Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen des Eidgenössischen Datenschutzgesetzes jederzeit einzuhalten. Beide Parteien verpflichten sich, alle Tatsachen, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Als Gerichtsstand erklären die Vertragsparteien für sich und ihre Rechtsnachfolger die ordentlichen Gerichte von St. Gallen (CH) als ausschliesslich zuständig und die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen sowie subsidiär das Schweizerische Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 auf ihr Vertragsverhältnis als anwendbar.